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   VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655   

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https://dejure.org/2020,38468
VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 (https://dejure.org/2020,38468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 (https://dejure.org/2020,38468)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. November 2020 - 10 CS 20.2655 (https://dejure.org/2020,38468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 8; BayVersG Art. 15 Abs. 1, Art. 25; VwGO § 80 Abs. 5, § 113 Abs. 1 S. 1, § 146Abs. 4 S. 6, § 152 Abs. 1; GKG § 52 Nr. 2, § 53 Abs. 3 Nr. 2
    Beschränkung einer Versammlung - Routenänderung

  • rewis.io

    Beschränkung einer Versammlung - Routenänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Änderung der Route einer angemeldeten Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655
    Rechtsgüterkollisionen ist im Rahmen versammlungsrechtlicher Verfügungen durch Auflagen oder Modifikationen der Durchführung der Versammlung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 54, 63).

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655
    aa) Art. 8 Abs. 1 GG schützt die Freiheit, mit anderen Personen zum Zwecke einer gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung örtlich zusammen zu kommen (hierzu und zum Folgenden zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 30.8.2020 - 1 BvQ 94/20 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655
    Insoweit gilt die Regel, dass kollektive Meinungsäußerungen in Form einer Versammlung umso schutzwürdiger sind, je mehr es sich bei ihnen um einen Beitrag zum Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage handelt (stRspr, vgl. BVerfG, U.v. 11.11.1986 - 1 BvR 713/83 - BVerfGE 73, 206 - juris Rn. 102).
  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655
    Der Schutz der "öffentlichen Sicherheit" im Sinne von Art. 15 Abs. 1 BayVersG umfasst die gesamte Rechtsordnung und damit auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 - BVerwGE 82, 34 - juris Rn. 15).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655
    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (stRspr, vgl. etwa BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 16).
  • VGH Hessen, 30.10.2020 - 2 B 2655/20

    Fahrrad-Demonstration von FridaysForFuture darf nicht auf der Autobahn A49

    Auszug aus VGH Bayern, 13.11.2020 - 10 CS 20.2655
    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).
  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590

    Erfolglose Beschwerde in einem versammlungsrechtlichen Verfahren (Änderung der

    Die durch die Verkehrspolizeiinspektion A. ... ermittelte Dauer der notwendigen Sperrung dieser autobahnähnlichen Straße mindestens in einer Fahrtrichtung für ca. 100 Minuten übersteige das in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für zulässig erachtete Ausmaß (30-minütige Sperrung, vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris) erheblich.

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).

    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht und von der Beschwerde nicht beanstandet festgestellt, dass die Inanspruchnahme eines Teilabschnitts der B. ... einen starken Bezug zu einem die Öffentlichkeit wesentlich interessierenden Versammlungsthema aufweist und insofern besonders schutzwürdig ist (vgl. dazu bereits BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 24).

    Die entsprechende Passage im Beschluss des Senats vom 13. November 2020 (10 CS 20.2655 - juris Rn. 27) betraf eine konkrete Abwägungsentscheidung im Einzelfall und ist nicht - wie die Antragsgegnerin meint - verallgemeinerungsfähig.

    Umgekehrt sind die hier zu befürchtenden Einschränkungen im Hinblick auf den hohen Wert der Versammlungsfreiheit einerseits und die Bedeutung des Versammlungsthemas für die öffentliche Meinungsbildung gerade in der aktuellen gesellschaftlichen und politischen Diskussion andererseits in einer demokratischen Gesellschaft jedoch hinzunehmen (vgl. BayVGH, B.v. 13. November 2020 - 10 CS 20.2655 -, Rn. 27, juris).

  • VG München, 01.09.2021 - M 13 S 21.4561

    Untersagung der Durchführung einer Versammlung auf Autobahnen - Radsternfahrt

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 20; B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).

    Die entsprechende Passage im Beschluss des Senats vom 13. November 2020 (10 CS 20.2655 - juris Rn. 27) betraf eine konkrete Abwägungsentscheidung im Einzelfall und ist nicht - wie die Antragsgegnerin meint - verallgemeinerungsfähig.

    In seinem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof oben zitierten Beschluss vom 13. November 2020 (10 CS 20.2655 - juris) ging es um einen Fahrradumzug mit 500 Teilnehmern.

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § § 53 Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs. 2 Gerichtskostengesetz (GKG), wobei die Kammer in Abweichung von der Empfehlung in Nr. 45.4 Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der ständigen Rechtsprechung des 10. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs folgt und den Auffangwert zugrunde legt (vgl. z.B. B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Tenor III. und Rn. 31; B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Tenor III. und Rn. 29).

  • VGH Bayern, 07.09.2021 - 10 CS 21.2282

    Routen der "Radsternfahrt" am 11. September 2021 in München dürfen nicht über

    Die Versammlungsfreiheit berechtigt als solche nicht ohne Weiteres dazu, die von dem Veranstalter gewollte Verkehrswende ohne Rücksicht auf die Rechte Einzelner oder öffentliche Interessen gleichsam auf eigene Faust durchzusetzen (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2020 ? 10 CS 20.2655 - juris Rn. 27).
  • VG Würzburg, 12.01.2024 - W 5 S 24.109

    Bauernproteste - Autobahnblockade auf beiden Fahrbahnen

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 - juris Rn. 11; B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).
  • VG Augsburg, 04.06.2021 - Au 8 S 21.1265

    Versammlungsrechtswidrige Änderung der Route eines Fahrradkorsos im Rahmen eines

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; VGH Hessen, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).

    Solange die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums durch diese Art der Versammlung in Dauer und Frequenz überschaubar, d.h. insbesondere auf einen relativ kurzen Zeitraum von ca. 30 Minuten begrenzt bleibt, sind die damit einhergehenden Beeinträchtigungen im Hinblick auf den hohen Wert der Versammlungsfreiheit einerseits und die Bedeutung des Versammlungsthemas für die öffentliche Meinungsbildung andererseits in einer demokratischen Gesellschaft jedoch noch hinzunehmen (BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 27).

  • VG Würzburg, 07.09.2023 - W 5 S 23.1243

    Stadt Aschaffenburg - Versammlungsrecht (Allgemeinverfügung) Antrag nach § 80

    Zur Beurteilung der Beeinträchtigung sind insbesondere die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit der blockierten Tätigkeit Dritter sowie der Sachbezug zwischen den beeinträchtigten Dritten und dem Protestgegenstand zu beachten (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - juris Rn. 64).
  • VG München, 19.01.2022 - M 33 S 22.259

    Corona-Bekämpfung durch Versammlungsauflagen - Einstweiliger Rechtsschutz

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 20; B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).
  • VGH Bayern, 10.04.2021 - 10 CS 21.1023

    Begrenzung der Zahl der Fahrzeuge für einen als Versammlung angezeigten Autokorso

    Wichtige Abwägungselemente sind dabei unter anderem die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, Ausweichmöglichkeiten, die Dringlichkeit der blockierten Tätigkeit Dritter, aber auch der Sachbezug zwischen den beeinträchtigten Dritten und dem Protestgegenstand (vgl. BayVGH, B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22).
  • VG Neustadt, 06.07.2023 - 5 L 577/23

    Fahrraddemo auf der B 10 darf stattfinden

    Solange die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums durch diese Art der Versammlung in Dauer und Frequenz überschaubar bleibt, sind die damit einhergehenden Beeinträchtigungen im Hinblick auf den hohen Wert der Versammlungsfreiheit einerseits und die Bedeutung des Versammlungsthemas für die öffentliche Meinungsbildung andererseits in einer demokratischen Gesellschaft jedoch noch hinzunehmen (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 13. November 2020 - 10 CS 20.2655 -, juris).
  • VG München, 10.09.2021 - M 13 S 21.4790

    Versammlungsrecht, Verlegung des Versammlungsortes, Fußgängerzone

    Demgemäß ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (BayVGH, B.v. 4.6.2021 - 10 CS 21.1590 - juris Rn. 20; B.v. 13.11.2020 - 10 CS 20.2655 - juris Rn. 22; HessVGH, B.v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 - juris Rn. 5 unter Verweis auf BVerfG, B.v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 - BVerfGE 104, 92 - juris Rn. 64).
  • VG Augsburg, 09.05.2023 - Au 8 S 23.665

    Bescheid, Gefahrenprognose, Ermessensentscheidung, Untersagung,

  • VG Ansbach, 23.08.2021 - AN 4 S 21.01552

    Abänderung der angezeigten Versammlungsstrecke

  • VG Augsburg, 13.07.2023 - Au 8 S 23.1090

    Untersagung der Verwendung von Bildmaterial abgetriebener Föten, welches über das

  • VG Augsburg, 02.03.2023 - Au 8 S 23.309

    Eilantrag gegen die Untersagung einer Fahrrad-Demo auf der Bundesautobahn (BAB) 8

  • VG Augsburg, 21.01.2022 - Au 8 S 22.150

    Bundesfernstraße als Versammlungsort

  • VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 8 S 22.2309

    Vorläufiger Rechtsschutz, Versammlung in der Innenstadt, Anordnung einer

  • VG Augsburg, 01.04.2023 - Au 8 S 23.482

    Einstweiliger Rechtsschutz, Versammlung auf einer Bundesautobahn

  • VG Augsburg, 05.10.2023 - Au 8 S 23.1587

    Vorläufiger Rechtsschutz, Versammlung in der Innenstadt, örtliche Verlegung,

  • VG Augsburg, 06.05.2022 - Au 8 S 22.1084

    Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Auflagen zum Beklettern von

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